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   BPatG, 19.01.2000 - 32 W (pat) 273/99   

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https://dejure.org/2000,21533
BPatG, 19.01.2000 - 32 W (pat) 273/99 (https://dejure.org/2000,21533)
BPatG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 32 W (pat) 273/99 (https://dejure.org/2000,21533)
BPatG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 32 W (pat) 273/99 (https://dejure.org/2000,21533)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BPatG, 19.01.2000 - 32 W (pat) 273/99
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß an der in der Anmeldung enthaltenen werblichen Anpreisung zumindest ein allgemeines Freihaltungsbedürfnis besteht (BGH BlPMZ 1976, 171 "Happy"; GRUR 1992, 514 "Ole").

    Demgemäß ist unerheblich, daß ein anderer Teil des Verkehrs möglicherweise die Bedeutung der angemeldeten Wortfolge nicht erkennt und hierin ein Betriebskennzeichen sieht (BGH GRUR 1992, 514 "Ole").

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 19.01.2000 - 32 W (pat) 273/99
    Auch wenn es sich nicht um eine glatt beschreibende Beschaffenheitsangabe handeln sollte, bedeutet dies indes nicht, daß "Plaisir du matin" über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft verfügt (vgl BGH WRP 1998, 495, 496 "Today"; BPatGE 40, 153, 156 "Surprise").
  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BPatG, 19.01.2000 - 32 W (pat) 273/99
    Da somit die zur Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft zu verneinen ist und auch die inländischen Eintragungen von Marken mit dem Bestandteil "Plaisir" zu keiner anderen Beurteilung führen (BGH GRUR 1995, 410 "TURBO I"), war die Beschwerde der Anmelderin zurückzuweisen.
  • BPatG, 11.08.1998 - 27 W (pat) 84/97

    Markenschutz - Freihaltungsbedürfnis einer leicht verständlichen

    Auszug aus BPatG, 19.01.2000 - 32 W (pat) 273/99
    Dieses allgemeine Freihaltungsbedürfnis hat wiederum Auswirkungen auf das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft (BPatGE 40, 209, 213 "NEW LIFE").
  • BPatG, 30.06.1998 - 27 W (pat) 65/97

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft bei leicht verständlicher

    Auszug aus BPatG, 19.01.2000 - 32 W (pat) 273/99
    Auch wenn es sich nicht um eine glatt beschreibende Beschaffenheitsangabe handeln sollte, bedeutet dies indes nicht, daß "Plaisir du matin" über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft verfügt (vgl BGH WRP 1998, 495, 496 "Today"; BPatGE 40, 153, 156 "Surprise").
  • BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 92/02
    Die Bezeichnung "NICE EVENING" zielt bei diesem Verständnis darauf ab, eine positive Stimmungslage und eine entsprechende Erwartungshaltung des Publikums hervorzurufen, um die Aufmerksamkeit auf die jeweiligen Produkte zu lenken (vgl BGH GRUR 1976, 587 - HAPPY; BlPMZ 1998, 248 - TODAY; BPatG GRUR 1999, 331 - SURPRISE; PAVIS PROMA, Bender: HABM R 0044/00-3 vom 21.3.2001 - BEST BUY; PAVIS PROMA, Bender: HABM R 0088/99-1 vom 13.10.1999 - TODAY; PAVIS PROMA, Kliems: BPatG 32 W(pat) 273/99 vom 19.2.2000 - Plaisir du matin).
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